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Kein Anspruch auf Baumfällung zwecks Abwehr von Immissionen bei Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs
Kommt es wegen eines unter Missachtung des landesrechtlichen Grenzabstands gepflanzten Baumes zu Einwirkungen in Form von Laub- oder Nadelfall, so steht dem davon Betroffenen Nachbarn kein Anspruch auf Fällung des Baumes gemäß § 1004 BGB zu, wenn der landesrechtliche Beseitigungsanspruch verjährt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe hervor.