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EU-Sortenschutz: Keine pauschale Mindestentschädigung
Die EU-Sortenschutzregelung, die einen auf der Grundlage der vierfachen Lizenzgebühr berechneten Mindestpauschalbetrag als Ersatz für eine wiederholte vorsätzliche Verletzung vorsieht, ist ungültig. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.