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Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren in den Corona-Allgemeinverfügungen des Märkischen Kreises nicht zu beanstanden
Die im Frühjahr 2021 zur Eindämmung von Neuinfektionen mit dem Coronavirus erlassenen Allgemeinverfügungen des Märkischen Kreises sind nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgerichts Arnsberg entschieden. Dabei erwiesen sich die jeweils beanstandeten Regelungen als rechtmäßig.