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Nicht ohne meine Chihuahuas: Reisebüro zu Schadenersatz verurteilt
In einem Streit um die Kosten für die Buchung einer Familienflugreise wies das Amtsgericht München die Klage eines Reisebüros auf Zahlung in Höhe von 3.743,20 EUR in vollem Umfang ab und verurteilte die Klägerin im Gegenzug zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 194,88 EUR.