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Stadt muss wegen pflichtwidrig unterlassener Kronenuntersuchung eines Straßenbaums Schadensersatz zahlen
Es ist nicht pflichtwidrig, wenn die Stadt Frankfurt am Main ihre Dienstanweisung für die Baumkontrolle an der sog. FLL-Richtlinie orientiert und grundsätzlich auch ältere, geschädigte Bäume im öffentlichen Straßenbereich nur einmal jährlich kontrolliert. In begründeten Fällen sind allerdings kürzere Intervalle und besondere Untersuchungen erforderlich. Da die Stadt hier trotz sichtbarer Vitalitätsbeeinträchtigungen einer auf dem Bürgersteig stehenden Robinie keine gesonderte Untersuchung der ...