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"Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld" trotz kleinen Innenhofs mit Mülltonnen und Fahrradabstellplätzen
Das wohnwerterhöhende Merkmal des aufwendig gestalteten Wohnumfelds liegt auch dann vor, wenn der Großteil der Fläche eines kleinen Innenhofs von Mülltonnen und Fahrradabstellplätzen eingenommen wird, zugleich aber eine harmonische Gestaltung mit überdurchschnittlichem Pflegezustand, Sitzflächen und kleinem Sandkasten vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.