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"Elektro Magnetische Wellen Terroristen" - Völlig abwegig erscheinende Erklärungen sowie Verhaltensweisen des Fahrerlaubnisinhabers außerhalb des Straßenverkehrs reichen nicht für die Annahme einer die Fahreignung beeinträchtigenden Gesundheitsstörung
Das Verwaltungsgericht Gießen gab der Klage eines Einwohners des Landkreises Marburg-Biedenkopf statt, der sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis wandte. Die Fahrerlaubnisbehörde vermutet das Vorliegen einer psychischen Erkrankung bei dem Kläger, weil dieser gegenüber Polizisten unter anderem von "Elektro Magnetische Wellen Terroristen" gesprochen habe.