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Polizei durfte Porsche nach einem gefährlichen Überholmanöver sicherstellen
Die Polizei durfte ein Fahrzeug nach einem gefährlichen Überholmanöver aufgrund der besonderen Umstände des Falles zur Gefahrenabwehr sicherstellen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren, mit dem es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigte.