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"Nicht Geimpft"-Stern auf Facebook keine strafbare Volksverhetzung
Nicht jede Äußerung die unangebracht und moralisch anstößig ist, stellt ein strafbares Verhalten dar. "Nicht Geimpft"-Stern auf Facebook gebe es weder einen Bezug zu einer konkreten Völkermordhandlung noch sei das Bild geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, so das OLG Braunschweig.