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Klage gegen Bürgermeisterwahl in Eutin unzulässig
Die Bürgermeisterwahl in Eutin muss nicht wiederholt werden, weil die von dem vormali-gen Kandidaten Christoph Müller erhobene Klage, mit der er sinngemäß die Ungültigkeit der Wahl festgestellt wissen wollte, verfristet und daher unzulässig ist. Dies hat das VG Schleswig-Holstein entschieden.