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Frage der Finanzierung der im gemeinsamen Eigentum stehenden Ehewohnung für Festsetzung der angemessenen Miete unerheblich
Bei der Festsetzung der angemessenen Miete gemäß § 1568 a Abs. 5 Satz 3 BGB kommt es nicht darauf an, wer die im gemeinsamen Eigentum stehende Ehewohnung finanziert hat. Fragen der Vermögensauseinandersetzung der Eheleute müssen in einem gesonderten Verfahren geklärt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. entschieden.