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BFH: Gewerbesteuerliches Bankenprivileg für eine Konzernfinanzierungsgesellschaft
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, kommt es für die Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs allein darauf an, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen.