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Musikhochschule Hannover muss Besetzungsverfahren für die Präsidentenstelle fortsetzen
Der Abbruch des Verfahrens zur Besetzung der Präsidentenstelle der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover durch das Präsidium der Hochschule war nach Auffassung der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover rechtswidrig. Mit Beschluss vom 21. März 2024 verpflichtete das Gericht die Musikhochschule im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, das Auswahlverfahren für diese Stelle fortzusetzen.