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Zu den notwendigen Abwägungen und Voraussetzungen für die Fesselung von Strafgefangenen bei Transportfahrten
Der unter anderem für Angelegenheiten des Strafvollzugs landesweit zuständige 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in zwei Verfahren eines Bochumer Strafgefangenen die rechtlichen Anforderungen für die Fesselung von Strafgefangenen bei Transporten klargestellt und die Fesselung des Betroffenen in beiden Fällen für rechtmäßig erklärt.