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Architekt haftet für falsche Beratung hinsichtlich von KfW-Fördermitteln für energetische Sanierung eines Hauses
Ein Architekt, der bei der Gebäudesanierung seine Kunden nicht nur in technischer Hinsicht berät, sondern auch Ratschläge zum Erhalt von Fördermitteln erteilt, muss für Schäden einstehen, wenn er die Fördervoraussetzungen fehlerhaft einschätzt. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden.