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Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten letalen Entnahme eines Wolfes weiter vollziehbar
Das Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 28. März 2024 (Az.: 5 B 969/24) zurückgewiesen.