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Kündigung muss nicht telefonisch bestätigt werden
Ein Unternehmen handelt unlauter, wenn es von Kunden, die einen Vertrag gekündigt haben, eine telefonische Bestätigung verlangt. Dies hat das Landgericht (LG) Koblenz auf eine Klage der Verbraucherzentrale Bayern entschieden und den Internetdienstleister Ionos zur Unterlassung verurteilt.