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Kein Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
Die Rückgängigmachung von sog. Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen ist nicht zu beanstanden. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.