Aktuelle News
Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei Unglücksfällen auf die beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung
Die Gewährung von Mehrleistungen nach dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) zu einer Witwen- und Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung schmälert nicht den beamtenrechtlichen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.