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Keine Entschädigung für geltend gemachten Impfschaden nach COVID19-Schutzimpfung
Das Sozialgericht Cottbus eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin einen Anspruch auf Entschädigung für einen Impfschaden nach einer Schutzimpfung gegen COVID19 mit dem mRNA-Wirkstoff Corminaty® des Herstellers Pfizer/Biontech geltend gemacht hatte.