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Keine Diskriminierung von Väter bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.