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Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine durch eine Krankheit des Partners veranlasste Präimplantationsdiagnostik (PID) als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können.