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Vertretung der verwalterlosen Zweiergemeinschaft durch Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums
Wird das Gemeinschaftseigentum durch einen Wohnungseigentümer beeinträchtigt, wird die verwalterlose Zweiergemeinschaft bei Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch den anderen Wohnungseigentümer vertreten. Eine Notwendigkeit der Vorbefassung durch die Eigentümerversammlung vor Klageerhebung besteht nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.