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Wohnkomplex wegen Corona abgeriegelt: Kein Schmerzensgeld für Bewohner
Die Stadt Göttingen muss den Bewohnern eines Wohnkomplexes in Göttingen, den sie während der Corona-Pandemie hatte abriegeln lassen, kein Schmerzensgeld wegen Freiheitsentziehung und Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in zweiter Instanz bestätigt.