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Für DSGVO-Umsetzung erhält WEG-Verwalter ohne entsprechende Regelungen keine Sondervergütung
Für die DSGVO-Umsetzung erhält ein WEG-Verwalter ohne eine entsprechende Regelung keine Sondervergütung. Vielmehr gehört diese Tätigkeit in den Bereich der Grundleistungen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.