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Gelbe Tonne darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen
Gelbe Tonnen sind grundsätzlich auf dem Privatgrundstück unterzubringen. Einzig vor und nach dem Entleeren dürfen sie kurzfristig auf der Straße stehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden und die Klage einer Hauseigentümerin abgewiesen.