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Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das Landgericht München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: Leerverkäufe von Tickets zu Spielen des FC Bayern München durch die Beklagte mit Hinweis auf die eingeschränkte Verfügbarkeit sind unzulässig. Die Beschränkung der Weitergabe von Tickets in den AGB der Klägerin zum Erhalt eines sozialen Preisgefüges ist wirksam.