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Versammlungsrechtliches Verbot der Parole "From the river to the sea" im Einzelfall rechtmäßig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Eilverfahren eine von der Landeshauptstadt München ausgesprochene Versammlungsbeschränkung hinsichtlich der Parole „From the river to the sea“ als voraussichtlich rechtmäßig erachtet und die Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen.