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Ansammeln verschiedener zur Giftherstellung benötigter Grundstoffe ist als Terrorismusfinanzierung strafbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines islamistischen Einzeltäters wegen der Vorbereitung eines Giftanschlags in Deutschland bestätigt. Das Landgericht hat den Angeklagten am 23. November 2023 wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zudem hat es die - im Anschluss an die Strafe zu vollziehende - Unterbringung des Angeklagten in der ...