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Bank darf bei Kreditablösung "Wechsel-Gebühr" von der neuen Bank verlangen
Wenn ein Darlehensnehmer ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen hat und zu einer neuen Bank wechseln möchte, so kann die bisherige Bank bei Erteilung eines Treuhandauftrags berechtigt sein, von der neuen Bank ein Entgelt für den Wechsel zu verlangen. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden. Da die Frage aber auf Bundesebene völlig offen ist, hat das Gericht die Revision zum BGH zugelassen.