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Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei Bestellung eines neuen Kühlschranks vor Ablehnung der Mängelbeseitigung durch Vermieter
Bestellt ein Mieter einen neuen Kühlschrank bevor der Vermieter die Mängelbeseitigung ablehnt, so steht dem Mieter dennoch ein Kostenerstattungsanspruch gemäß § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB zu, wenn der Kühlschrank nach der Ablehnung geliefert und eingebaut wird. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.