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Über Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen muss neu verhandelt werden
Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt es, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen nicht nur durch die Beseitigung vertikaler Strukturen zu ersetzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.