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Forschungsreaktor in Garching darf weiter mit hoch angereichertem Uran betrieben werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Forschungsreaktor in Garching bei München (Hochflussneutronenquelle München – FRM II) von der Technische Universität München (TUM) weiterhin mit hoch angereichertem Uran betrieben werden darf. Der BayVGH wies damit eine Klage des Bund Naturschutz Bayern ab, deren Ziel es war, den Freistaat Bayern (Beklagter) zu verpflichten, den Weiterbetrieb atomaufsichtlich zu untersagen, die Unwirksamkeit der Betriebsgenehmigung vom 2. Mai 2003 ...