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Unwirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung wegen fehlender Lesbarkeit der Begründung aufgrund geringer Schriftgröße
Ist die Begründung einer Modernisierungsmieterhöhung nicht lesbar, weil eine zu geringe Schriftgröße von 4-5 gewählt wurde, ist die Mieterhöhung formell unwirksam. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.