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Keine Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für Unterspritzung mit Hyaluronsäure
Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Unternehmen auf Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verboten, für die von ihm angebotenen Behandlungen von Nase, Lippen, Kinn oder anderen Teilen des Gesichts durch Unterspritzen mit Hyaluron im Internet oder in den sozialen Medien mit sogenannten Vorher-Nachher-Bildern zu werben.