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Gestörte Jagd: Kann Unterlassungsanspruch begründen
Ein Jäger kann bei einer Beeinträchtigung der Jagdausübung durch einen anderen einen Unterlassungsanspruch haben. Dies zeigt ein Urteil, mit dem das Coburger Landgericht (LG) der Klage eines Jägers, der sich in seinem Jagdrevier durch Hunde gestört gefühlt hatte, teilweise stattgab.