Aktuelle News
Durch vorsätzliche Sachbeschädigung ausgelöste Anpassungsstörung rechtfertigt Schmerzensgeld
Die Entwicklung einer Anpassungsstörung nach mehreren vorsätzlichen Sachbeschädigungen durch einen in der Nachbarschaft wohnenden Dritten (hier: Feuer im Briefkasten und Mülleimer, Beschädigung zweier Fahrzeuge) kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld auslösen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 700,00 € sowie eine Nutzungsentschädigung für die Reparaturzeit eines der beschädigten Autos zugesprochen.