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Foto von "Gruppe Reuß"-Angeklagtem durfte nicht veröffentlichet werden
Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines unverpixelten Fotos des Klägers durch die Beklagte unter den konkreten Umständen des Einzelfalls rechtswidrig war und künftig zu unterlassen ist.