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Gutschein fürs Panzerfahren - Geld zurück bei nicht durchführbarer Erlebnis-Buchung
Eine Frau kauft für 342 Euro einen Gutschein der Jochen-Schweizer-GmbH, um in einem Schützenpanzer zu fahren. Doch das Erlebnis kommt nicht zustande. Für das Amtsgericht München ist klar, wer den Ausfall bezahlen muss.