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Angeordnete Räumung des "Camp for Gaza" an der RWTH voraussichtlich rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, das die Verfügung des Polizeipräsidiums Aachen vom 23. September 2024, mit der die Versammlung "Camp for Gaza" zeitlich beschränkt und der Rückbau aller Aufbauten angeordnet wurde, sich nach einer Überprüfung im Eilverfahren als voraussichtlich rechtmäßig erweist.