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Irreführende Werbung für "Nulltarif"-Kinderbrillen
Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied, dass die Werbung von Fielmann, dass Kinderbrillen „zum Nulltarif“ allein gegen Vorlage einer Versicherungskarte abgegeben würden, irreführend ist, wenn die Brillen tatsächlich nicht immer kostenfrei erhältlich sind.