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Bundesverfassungsgericht stärkt Eilrechtsschutz für Häftlinge
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines inhaftierten Beschwerdeführers stattgegeben. Der angegriffene Beschluss eines Landgerichts in einem Eilrechtsschutzverfahren, der die Verlegung des Beschwerdeführers in eine andere Justizvollzugsanstalt betrifft, verletzt diesen in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG). Das Bundesverfassungsgericht verwies die Sache wird an das Landgericht zurück.