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Allgemeinverfügung der BaFin bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen rechtswidrig
2021 hatte die BaFin eine Allgemeinverfügung erlassen, die Kreditinstitute unter anderem dazu verpflichtete, Prämiensparkunden über die Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Das VG Frankfurt am Main hat sie nun für rechtswidrig erklärt.