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EuGH: Opferentschädigung muss grundsätzlich allen Familienangehörigen offenstehen
Der automatische Ausschluss bestimmter Familienangehöriger des Opfers eines Tötungsdelikts gewährleistet keine „gerechte und angemessene“ Entschädigung Es sind andere Gesichtspunkte als nur die familiären Bindungen zu berücksichtigen, wie das Ausmaß des Schadens, der den ausgeschlossenen Familienangehörigen entstanden ist.