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Eheschließung per Videotelefonie nach USA unwirksam
Eine von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Standesbeamten in Utah/USA geschlossenen Ehe ist unwirksam. Geben zwei Heiratswillige ihre Eheschließungserklärungen in Deutschland ab, so ist deutsches Eheschließungsrecht anwendbar. Die Missachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Inlandsform hat zur Folge, dass eine Online-Eheschließung vor der ausländischen Behörde im Inland unwirksam ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.