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Sechswöchige Kündigungsfrist der Probe BahnCard rechtmäßig
Die sechswöchige Kündigungsfrist der Probe BahnCard war rechtmäßig. Unzulässig war es jedoch, die Kündigung an die Schriftform zu binden. Kraft Gesetzes reiche die Textform. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.