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Von erheblicher Lärmbeeinträchtigung betroffene Anwohner können keine Temporeduzierung auf Autobahn zur Lärmminderung verlangen
Ein Ehepaar aus Bonn-Röttgen hat keinen Anspruch auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn 565 in Höhe ihres Stadtteils auf 80km/h. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit eine gegen die Autobahn GmbH des Bundes gerichtete Klage abgewiesen.