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Mietvertrag mit GmbH zwecks Überlassung der Räume an Arbeitnehmer stellt kein Wohnraummietvertrag dar
Mietet eine GmbH eine Wohnung an, um dort Arbeitnehmer von ihr unterzubringen, so stellt dies kein Wohnraummietvertrag dar. In diesem Fall gelten die Kündigungsschutzvorschriften des Wohnraummietrechts nicht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.