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Falsche Abwägungen machen städtische Sanierungssatzung formell unwirksam
Die Satzung der Stadt Flensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Hafen Ost" ist unwirksam. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden. Das Gericht hatte die Satzung schon im September 2020 im Rahmen eines Eilverfahrens (Az. 1 MR 5/20) wegen formeller Mängel vorläufig außer Vollzug gesetzt.