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Nutzungsbedingungen des Sport-Streamingdienst DAZN waren teilweise rechtswidrig
Die vom Streamingdienst DAZN Limited im Jahr 2022 verwendeten Nutzungsbedingungen für im Abonnement angebotene Sportpakete waren teilweise rechtswidrig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München in zweiter Instanz nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der Verband hatte gegen mehrere Vertragsklauseln geklagt, die dem Unternehmen umfassende Rechte auf Preiserhöhungen und Bedingungsänderungen einräumten.