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Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten trotz wirtschaftlichen Totalschadens bei Möglichkeit der Reparatur innerhalb der 130%-Grenze
Trotz wirtschaftlichen Totalschadens kann der Geschädigte Ersatz der Reparaturkosten verlangen, wenn die Reparatur innerhalb der 130%-Grenze ausgeführt werden kann. Zudem muss die Reparatur fachgerecht ausgeführt werden und der Geschädigte das Fahrzeug weiter nutzen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.