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Auswahl von nur "Herr" oder "Frau" beim Online-Shopping diskriminiert nichtbinäre Personen
Kann bei einer Online-Bestellung nur zwischen der Anrede "Herr" oder "Frau" ausgewählt werden, so liegt darin eine Diskriminierung nichtbinärer Personen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht in diesen Fällen nicht, wenn sich die Folgen der Diskriminierung lediglich auf die beschränkte Anredeauswahl und einer einmaligen Anrede als "Herr" oder "Frau" beschränkt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.