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Halten von Cocktailkursen führt nicht zu einer höheren Besoldung eines Realschullehrers
Das Halten von Cocktailkursen führt nicht zu einer höheren Besoldung eines Realschullehrers Das hat das Verwaltungsgericht Aachen festgestellt und die Klage eines in der Städteregion Aachen tätigen Realschullehrers auf Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Festsetzung von Erfahrungsstufen und mithin auf eine höhere Besoldung abgewiesen.