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Keine Maklerprovision bei Kündigung des Maklervertrags durch den Makler bei nicht in der Kundin liegenden Gründen
Muss eine Kundin die Maklerprovision bezahlen, wenn der Makler den Vertrag nachträglich wegen nicht in ihrer Person liegender Gründe kündigt? Diese Frage hatte die 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu beantworten.