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Straße darf für den Straßenverkehr nur bei Vorliegen einer Gefahrenlage gesperrt werden
Die Rathausstraße in Flensburg darf nicht gesperrt werden. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden und in seinem Urteil die Voraussetzungen für eine Straßensperrung ausgeführt.