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Landwirt erhält keine Entschädigung nach behördlich angeordneter Rindertötung
Ein Landwirt, dem die Städteregion Aachen als Tierschutzbehörde im Jahr 2019 nach amtlicher Feststellung eines überwiegend positiven BHV1-Befunds (Rinderherpes) aufgegeben hatte, nahezu seinen gesamten Rinderbestand tierschutzgerecht töten zu lassen, bekommt keine Entschädigung für die getöteten Tiere. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen nunmehr entschieden.