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Zulässige Weitergabe der mit Entwurf eines Haftbefehles enthaltenen Strafakte an Beschuldigten durch Strafverteidiger
Gibt ein Strafverteidiger eine im Rahmen der Akteneinsicht erhaltenen Strafakte an den Beschuldigten weiter, so liegt darin keine Strafvereitelung gemäß § 258 StGB , wenn in der Akte der Entwurf des Haftbefehls war und der Beschuldigter sich aufgrund dessen der Haft entziehen kann. Dies hat das Oberlandesgericht Jena entschieden.